Nutzungsbedingungen
Allgemeines:
- Mit der Anmietung eines Bootes erkennt der Mieter die Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See vom 16.04.2012 sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lenne-Ruhr-Kanu-Tour GmbH & Co. KG an. Beides kann am Bootsverleih eingesehen werden.
- Das Ausüben des Wassersports erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Mietpreise ergeben sich aus der Preisliste.
- Das Mindestalter für das selbstständige Führen von Tret- und Ruderbooten ist das vollendete 12. Lebensjahr.
- Schwimmwestenpflicht für Kinder bis 10 Jahren und Nichtschwimmer. Sie werden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Alkohol und Rauchwaren und Rauschmittel sind an Bord der Ruder- und Tretboote verboten. Alkoholisierte oder berauschte Personen sind vom Verleih ausgeschlossen. Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke das Boot erkennbar nicht sicher führen können, sind vom Verleih ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Bootes offensichtlich nicht besitzen.
Verhalten auf dem Wasser:
- Das Baden im Phoenixsee ist verboten. Die Boote dürfen also nicht verlassen werden.
- Durch gelbe Bojenkette gekennzeichnete Schutzbereiche dürfen nicht befahren werden.
- Das Anfahren der Uferböschungen, das Anlegen an den Uferböschungen, das An- und Überfahren der Bojen sowie das Gegeneinanderfahren mit Verleihbooten ist verboten. Anlegen ist nur an der dafür vorgesehenen Steganlage an der Landschaftsinsel gestattet.<
Umgang mit den Mietbooten:
- Für Schäden und grobe Verunreinigungen (Bemalung, Brandflecken, etc.) an den Mietbooten haftet der Mieter bzw. Verursacher.
- Die Mietboote sind nicht haftpflichtversichert. Für Schäden, die im Rahmen der Benutzung Dritten zugefügt werden, haftet der Bootsmieter bzw. Verursacher.
- Starke Verschmutzungen durch den Mieter sind nach Ende der Verleihzeit durch den Mieter selbst zu entfernen oder werden gegen ein Entgelt von 10,00 € vom Verleiher erledigt. Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen kann die Verleihzeit durch den Bootsverleiher ohne Entgelterstattung abgebrochen werden.
Schwerte, im April 2016
Lenne-Ruhr-Kanu-Tour GmbH & Co. KG